amtshandeln

amtshandeln
ạmts|han|deln <sw. V.; hat (österr.):
in amtlicher Eigenschaft vorgehen:
der Gendarm hat auf höheren Befehl amtsgehandelt.

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ạmts|han|deln <sw. V.; hat (österr.): in amtlicher Eigenschaft vorgehen: der Gendarm hat auf höheren Befehl amtsgehandelt.

Universal-Lexikon. 2012.

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  • amtshandeln — ạmts|han|deln (österreichisch); ich amtshand[e]le; amtsgehandelt …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Vorgehen — 1. a) vorangehen. b) vorausgehen. 2. zu früh/zu viel anzeigen, zu schnell gehen. 3. a) angehen, durchgreifen, einschreiten, Maßnahmen ergreifen, unternehmen. b) anfassen, behandeln, einen Weg einschlagen, handeln, tätig sein/werden, umgehen,… …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • vorgehen — 1. a) vorangehen. b) vorausgehen. 2. zu früh/zu viel anzeigen, zu schnell gehen. 3. a) angehen, durchgreifen, einschreiten, Maßnahmen ergreifen, unternehmen. b) anfassen, behandeln, einen Weg einschlagen, handeln, tätig sein/werden, umgehen,… …   Das Wörterbuch der Synonyme

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